Familien- und  Erbrecht

Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.


Mit einem Ehevertrag oder einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie Auseinandersetzungen über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich vermeiden und den Versorgungsausgleich regeln. 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Erstellung solcher Vereinbarungen und sorgt dafür, dass Ihre Interessen berücksichtigt werden.


Bei Auseinandersetzungen über Unterhalt, Kindesunterhalt und andere Trennungs- und Scheidungsfolgen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unser Ziel ist es, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.


Bei der Überprüfung und Gestaltung von Testamenten, Nachfolgeregelungen oder anderen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen wir Sie. Wir vertreten Ihre Interessen bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel bei Fragen zum Erbverzicht, Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Konflikten unter Miterben und der Haftung für Schulden des Erblassers.


Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gestaltung individueller Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen rechtlich abzusichern und sorgen dafür, dass Ihre Interessen im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit gewahrt bleiben.


Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Expertise in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.


Ihre Anwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht


 
 
 
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